Hausverwaltung

Leistungskatalog WEG-Verwaltungen

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes und aus dem abzuschließenden Verwaltervertrag. Nachfolgend aufgeführte Aufgaben gehören zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung:

Diese Leistungen sieht der Eigentümer:

Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:

Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Leistungskatalog für Mietverwaltungen.

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